Grundstückgewinnsteuer im Tessin Wozu und was kostet die Grundstückgewinnsteuer mich?

Der Verkauf einer Immobilie im Kanton Tessin kann eine bedeutende steuerliche Verpflichtung mit sich bringen: die Grundstückgewinnsteuer. Diese Steuer wird erhoben, wenn Sie eine Immobilie mit Gewinn verkaufen, also wenn der Verkaufspreis den ursprünglichen Kaufpreis übersteigt. Doch warum gibt es diese Steuer, und was bedeutet sie konkret für Sie?

Wozu dient die Grundstückgewinnsteuer?

Die Grundstückgewinnsteuer ist eine Steuer auf den Gewinn, den Sie beim Verkauf eines Grundstücks oder einer Immobilie erzielen. Ihr Hauptziel ist es, Spekulationen mit Immobilien zu verhindern und sicherzustellen, dass die erzielten Gewinne nicht steuerfrei bleiben. Gleichzeitig ist sie eine wichtige Einnahmequelle für den Kanton und die Gemeinden, die damit öffentliche Projekte und Dienstleistungen finanzieren.

Im Kanton Tessin wird die Grundstückgewinnsteuer sowohl auf private als auch auf gewerbliche Immobilienverkäufe angewendet. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um bebaute oder unbebaute Grundstücke handelt. Jede Differenz zwischen dem Kauf- und dem Verkaufspreis unterliegt der Steuer, abzüglich bestimmter abzugsfähiger Kosten wie wertvermehrende Renovationsaufwendungen, Transaktionskosten und Maklerprovision.

Wie wird die Grundstückgewinnsteuer berechnet?

Die Berechnung der Grundstückgewinnsteuer im Kanton Tessin hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Höhe des erzielten Gewinns und der Besitzdauer der Immobilie.

  • Berechnung des Gewinns: Der Grundstücksgewinn wird als Differenz zwischen dem Verkaufspreis und den ursprünglichen Anschaffungskosten der Immobilie berechnet. Zu den Anschaffungskosten zählen auch alle wertvermehrenden Investitionen, die Sie während Ihrer Besitzdauer getätigt haben, sowie die Kaufnebenkosten.
  • Steuersatz: Der Steuersatz im Kanton Tessin ist progressiv und hängt von der Besitzdauer ab. Je länger Sie die Immobilie besitzen, desto niedriger ist der Steuersatz. Dies ist ein Anreiz, Immobilien langfristig zu halten, anstatt auf kurzfristige Gewinne abzuzielen. In den ersten fünf Jahren nach dem Kauf liegt der Steuersatz am höchsten und kann bis zu 31 % betragen. Danach sinkt er schrittweise, und nach 30 Jahren Besitz fällt der Steuersatz auf 4 %.
  • Abzüge und Freibeträge: Abzugsfähig sind alle Kosten, die direkt mit dem Verkauf in Zusammenhang stehen, wie zum Beispiel Maklerprovision, Notariatskosten und Kosten für die Erstellung des Verkaufsdossiers. Ausserdem können wertvermehrende Investitionen, wie grössere Renovationen oder Anbauten, den zu versteuernden Gewinn mindern.

Was kostet mich die Grundstückgewinnsteuer?

Die genaue Höhe der Grundstückgewinnsteuer, die Sie zahlen müssen, hängt von Ihrem individuellen Fall ab. Nehmen wir an, Sie haben eine Immobilie vor 10 Jahren für 500’000 CHF gekauft und verkaufen sie heute für 800’000 CHF. Ohne Berücksichtigung von abzugsfähigen Kosten beträgt der Grundstücksgewinn 300’000 CHF. Bei einer Besitzdauer von 10 Jahren wäre der Steuersatz im Kanton Tessin zum Beispiel bei 14 %. Das bedeutet, Sie müssten 42’000 CHF an Grundstückgewinnsteuer bezahlen.

Allerdings können wertvermehrende Renovierungskosten, die während der Besitzzeit angefallen sind, den steuerpflichtigen Gewinn erheblich reduzieren. Angenommen, Sie haben 50’000 CHF in die Immobilie investiert, würde der zu versteuernde Gewinn auf 250’000 CHF sinken, was zu einer Steuerlast von 35’000 CHF führt.

Fazit: Grundstückgewinnsteuer im Tessin

Die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Tessin kann erhebliche Auswirkungen auf den Erlös aus dem Verkauf Ihrer Immobilie haben. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig über mögliche Abzüge und die genaue Berechnung der Steuer zu informieren. Mit einer klugen Planung und professioneller Beratung können Sie Ihre Steuerlast optimieren und den Gewinn aus Ihrem Immobilienverkauf maximieren.

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