Genehmigungsverfahren BewG Oder besser bekannt als LEX KOLLER - wie geht das?

Das Genehmigungsverfahren nach dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland, besser bekannt als Lex Koller, ist ein bedeutender Prozess in der Schweiz. Dieses Gesetz regelt den Erwerb von Immobilien durch Personen, die nicht in der Schweiz wohnhaft sind oder keine Schweizer Staatsangehörigkeit besitzen. Ziel des Gesetzes ist es, die Überfremdung von schweizerischem Boden zu verhindern und sicherzustellen, dass der Immobilienmarkt im Inland geschützt bleibt.

Was ist die Lex Koller?

Die Lex Koller ist ein Gesetz, das seit 1983 in Kraft ist und aus dem Bedürfnis heraus entstanden ist, den Erwerb von Immobilien durch Ausländer in der Schweiz zu regulieren. Die Gesetzgebung richtet sich speziell an natürliche und juristische Personen, die ihren Wohnsitz oder Sitz im Ausland haben und nicht im Besitz einer Niederlassungsbewilligung in der Schweiz sind. Ohne eine entsprechende Bewilligung ist es Ausländern grundsätzlich nicht erlaubt, in der Schweiz Grundstücke zu erwerben.

Welche Immobilien sind betroffen?

Das Gesetz unterscheidet zwischen verschiedenen Arten von Grundstücken. Der Erwerb von Wohneigentum, insbesondere Ferienwohnungen und Zweitwohnungen, ist für Ausländer besonders reglementiert. Auch landwirtschaftliche Flächen und Gewerbeimmobilien unterliegen strengen Regelungen. Hingegen ist der Erwerb von reinen Geschäftsliegenschaften unter bestimmten Bedingungen möglich, da diese in der Regel nicht unter die Lex Koller fallen. Die genaue Abgrenzung und die damit verbundenen Regelungen sind jedoch komplex und bedürfen einer genauen Prüfung.

Das Genehmigungsverfahren im Detail

Der Erwerb einer Immobilie durch eine ausländische Person erfordert eine Genehmigung durch die zuständige kantonale Behörde. Der Prozess beginnt in der Regel mit einem Gesuch, das der Erwerber bei der kantonalen Behörde einreicht. Dieses Gesuch muss detaillierte Informationen über die beabsichtigte Transaktion sowie über die Erwerberperson enthalten.

Die Behörde prüft dann, ob das Gesuch den gesetzlichen Vorgaben entspricht und ob ein Erwerb ohne Bewilligung überhaupt möglich ist. Entscheidend für die Genehmigung ist, dass der Erwerb in einem öffentlichen Interesse liegt oder es sich um eine Ausnahme handelt, die das Gesetz ausdrücklich zulässt. Falls das Gesuch abgelehnt wird, steht dem Erwerber der Rechtsweg offen, um die Entscheidung anzufechten.

Herausforderungen und rechtliche Beratung

Das Genehmigungsverfahren kann kompliziert und zeitaufwendig sein. Es erfordert eine gründliche Vorbereitung und eine genaue Kenntnis der gesetzlichen Bestimmungen. Daher ist es ratsam, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen. Anwälte, die sich auf das BewG und die Lex Koller spezialisiert haben, können potenzielle Erwerber umfassend beraten und durch den gesamten Prozess begleiten. Sie unterstützen nicht nur bei der Erstellung des Gesuchs, sondern auch bei der Kommunikation mit den Behörden und im Falle eines Einspruchs gegen einen negativen Entscheid.

Fazit

Der Erwerb von Immobilien in der Schweiz durch ausländische Personen ist durch die Lex Koller streng reguliert. Das Genehmigungsverfahren nach dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland ist komplex und erfordert eine sorgfältige Planung. Für potenzielle Käufer ist es unerlässlich, sich frühzeitig über die gesetzlichen Bestimmungen zu informieren und professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. So können unerwartete Hindernisse vermieden und die Chancen auf eine erfolgreiche Genehmigung erhöht werden.

Das ganze klingt komplizierter als es ist – wir verkaufen regelmässig Immobilien an Nicht-Schweizer. Kommen Sie auf uns zu – wir helfen Ihnen gerne weiter!

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